Unsere Entwicklungsgeschichte


Die Selbsthilfeinitiative setzt sich aus KollegInnen zusammen, die die notwendige rechtsverbindliche Korrektur des von der Ruhegehaltskasse (Stiftung) für Beschäftigte der DAG und ver.di eingeleiteten Wertverlustes der Altersversorgung der ehemals DAG-Beschäftigten überregional koordinieren.



Die Eckzähne mögen zwar zwischenzeitlich abgenutzt sein, das Handwerkszeug gewerkschaftlicher Interessenvertretung beherrschen wir aber immer noch.


Zur Organisation des gemeinsamen Widerstandes gegenüber dem Eingriff in unsere Eigentumsrechte gehört naturgemäß der permanente interne Informationsaustausch, die einvernehmliche Abstimmung von Aktivitäten, die unmittelbare wie enge Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt, der die Pilot-KlägerInnen (stellvertretend für die komplette KlägerInnen-Gruppe) vor dem Arbeitsgericht vertritt, die informelle Einbindung aller ehemals DAG-Beschäftigten (soweit machbar und gewünscht) sowie die weitere unmittelbare Beteiligung der betroffenen ehemals DAG-Beschäftigten vor Ort durch die regionalen Koordinatoren und Pilotkläger.


Außendarstellung


Die jeweiligen KLARTEXTE bzw. sonstigen Informationen zum Sachstand der Auseinandersetzung mit der RGK bzw. ver.di werden jeweils namentlich gekennzeichnet und damit verantwortet. Eine Gesamtverantwortung der Selbsthilfeinitiative hinsichtlich vertretener Positionen ist damit ausgeschlossen. Dies gilt in gleichem Maß für die weitere Öffentlichkeitsarbeit.