Unsere Entwicklungsgeschichte
Die Selbsthilfeinitiative setzt sich aus KollegInnen zusammen, die die notwendige rechtsverbindliche Korrektur des von der Ruhegehaltskasse (Stiftung) für Beschäftigte der DAG und ver.di eingeleiteten Wertverlustes der Altersversorgung der ehemals DAG-Beschäftigten überregional koordinieren.
Die Eckzähne mögen zwar zwischenzeitlich abgenutzt sein, das Handwerkszeug gewerkschaftlicher Interessenvertretung beherrschen wir aber immer noch.
Zur Organisation des gemeinsamen Widerstandes gegenüber dem Eingriff in unsere Eigentumsrechte gehört naturgemäß der permanente interne Informationsaustausch, die einvernehmliche Abstimmung von Aktivitäten, die unmittelbare wie enge Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt, der die Pilot-KlägerInnen (stellvertretend für die komplette KlägerInnen-Gruppe) vor dem Arbeitsgericht vertritt, die informelle Einbindung aller ehemals DAG-Beschäftigten (soweit machbar und gewünscht) sowie die weitere unmittelbare Beteiligung der betroffenen ehemals DAG-Beschäftigten vor Ort durch die regionalen Koordinatoren und Pilotkläger.
Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement als Koordinatoren dazu beigetragen haben, unseren Widerstand gegen den Eingriff in den Werterhalt unserer betrieblichen Altersversorgung zu bündeln:
• Rolf Aschenbeck, Hamburg
• Christl Böhm, Bayern
• Helmut Cors, Hamburg
• Horst Freter, Dresden
• Matthias Glaser, Freiburg
• Klaus Growitsch, Hamburg
• Juergen Grund, Bremen
• Susanne Kirchner, Kaltenkirchen
• Harald Kötter, Hamburg
• Harald Kraus, Stuttgart
• Ekkehard Nothofer, Hannover
• Heino Rahmstorf, Hamburg
• Bernhard Stracke, Mainz
• Peter Stumph, Bonn
• Theodor Walter, Magdeburg
• Egon Willmann, Frankfurt
Natürlich ist an dieser Stelle auch auf eine Reihe weiterer unmittelbar eingebundener engagierter KollegInnen zu verweisen, die mit vielfältiger, auch finanzieller Unterstützung mit dazu beigetragen haben, unsere Kräfte zu bündeln.
Darauf, dass es erst der Kräftebündelung und der finanziellen Beteiligung von über 50 KlägerInnen bedurfte, um den Rechtsweg überhaupt erfolgsorientiert zu bündeln, sei hier natürlich auch hingewiesen.
Leider haben wir aber auch zu notieren, daß die Kollegen Alfons Schlünder, Lothar Bochat und Reinhard Drönner sowie die Kolleginnen Waltrud Brück und Christel John bereits verstorben sind. Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.
Bundesweit organisierte Treffen zur Koordination und Abstimmung
16. - 17.06.2023 in Walsrode (9. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
07. - 08.10.2022 in Walsrode (8. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
24. - 25.05.2019 in Walsrode (7. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
22. - 23.06.2018 in Walsrode (6. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
23. - 25.06.2017 in Walsrode (5. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
24. - 26.06.2016 in Walsrode (4. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
26. - 28.06.2015 in Walsrode (3. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
18. - 20.07.2014 in Walsrode (2. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
17./18.01.2014 in Walsrode (Arbeitsgemeinschaft Koordinatoren)
26. - 28.07.2013 in Walsrode (1. Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative)
25./26.01.2013 in Walsrode (Arbeitsgemeinschaft Koordinatoren)
05.09.2012 in Magdeburg (Arbeitsgemeinschaft Koordinatoren)
28.06.2012 in Hannover (1. Zusammenkunft und Beratung zur weiteren Vorgehensweise)
Darüber hinaus haben diverse regionale Abstimmungs- und Informationstreffen stattgefunden.
Außendarstellung
Die jeweiligen KLARTEXTE bzw. sonstigen Informationen zum Sachstand der Auseinandersetzung mit der RGK bzw. ver.di werden jeweils namentlich gekennzeichnet und damit verantwortet. Eine Gesamtverantwortung der Selbsthilfeinitiative hinsichtlich vertretener Positionen ist damit ausgeschlossen. Dies gilt in gleichem Maß für die weitere Öffentlichkeitsarbeit.
Soli-Fonds
Im Gegensatz zu unseren Kontrahenten, der Stiftung Ruhegehaltskasse DAG als auch ver.di, können wir außer dem Rechtsschutz ver.di nach Gebührenordnung (!) auf keine Kostenerstattung oder gewerkschaftliche Unterstützung zurückgreifen. Reise- und Verpflegungskosten, Raummiete bzw. sonstige anfallende Kosten z. B. für fachliche Unterstützung werden ausschließlich individuell finanziert.
Bei allem persönlichen und damit natürlich auch finanziellen Engagement sowie einigem Zeitaufwand seitens der Pilot-KlägerInnen als auch der Koordinatoren entstehen außerordentliche Kosten, die solidarisch getragen nicht so sehr ins Gewicht fallen. Insofern hat die Selbsthilfeinitiative dies auch zum Anlaß genommen, um eine überschaubare Unterstützung zu bitten.
Es wurde ein „Solidarfonds“ zwecks Kostenumlage angelegt. Außerordentliche Kosten, die im Falle unbilliger Härten, die bei allem persönlich und finanziell herausragendem Engagement der Pilot-KlägerInnen und Koordinatoren im Rahmen der bundesweiten Koordination anfallen, sollen daraus (anteilig) finanziert werden. Damit hat die Selbsthilfeinitiative eine Finanzierungsgrundlage für eine - wenn auch begrenzte - Kostenerstattung.
Über die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel wird im Rahmen der Zusammenkünfte der Selbsthilfeinitiative bzw. in formloser schriftlicher Verständigung gemeinsam und transparent entschieden.
Ein unmittelbarer Anspruch auf etwaige Leistungen besteht nicht. Die Selbsthilfeinitiative steht auch lediglich für den jeweiligen Kassenbestand ein.
In der Vergangenheit hat unser Kollege Reinhard Drönner nach Beauftragung durch die Koordinatoren die Verwaltung eingehender Gelder sowie vereinbarte Kostenerstattungen übernommen. Er hat auch stets gewährleistet, daß die Namen und konkret eingezahlten Summen vertraulich blieben. Leider haben wir im März 2023 mit Reinhard einen aktiven und engagierten Mitstreiter verloren. Für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Soli-Fonds mußte ein Nachfolger gefunden werden. Hierfür hat sich dankenswerter Weise der Kollege Bernhard Stracke zur Verfügung gestellt.