Wer sich nicht wehrt,

lebt verkehrt

Warum wir uns gegen die Auszehrung der Betriebsrente wehren


Zorn und Unzufriedenheit allein genügen nicht, so etwas muss praktische Folgen haben. So mahnte einst Bert Brecht Zivilcourage an. Mehr als 50 ehemalige Gewerkschaftsangestellte der DAG wehrten sich – leider bisher erfolglos - arbeitsrechtlich gegen verweigerte Anpassung ihrer Betriebsrente. Preissteigerungen der vergangenen Jahre haben bereits zu einer maßgeblichen Auszehrung ihrer Altersversorgung geführt. Und geht es nach der Vorstellung von ver.di, bleibt es absehbar auf Dauer dabei.




Seit Februar 2012 organisierte sich Stück für Stück der Widerstand gegen den fortwährenden Wertverlust unserer betrieblichen Altersversorgung. Zusagen des ehemaligen Arbeitgebers DAG: Schall und Rauch. Die Interessenvertretung durch unsere „KollegInnen“ in der Stiftung Ruhegehaltskasse: Eher Steigbügelhalter des Arbeitgebers ver.di. Gewerkschaftspolitische Interessenvertretung: Nicht, wenn es um die eigenen wirtschaftlichen Interessen geht.


Auf der Strecke geblieben ist das Vertrauen ehemals hauptamtlicher Gewerkschaftsbeschäftigter. Der Wert von Leistung und Gegenleistung gemäß den Vorgaben des Betriebsrentenrechts stellt keinen Maßstab mehr dar.


Also galt es ohne gewerkschaftliche Rückendeckung und Interessenvertretung durch die Stiftungsorgane die Wahrnehmung verweigerter Rechte selber in die Hand zu nehmen. Wir sind zwar Gewerkschafter im Ruhestand, aber zahnlos sind wir noch lange nicht!


Im Gegensatz zu unseren Kontrahenten haben wir fortwährend und umfassend jeweils an den Fakten orientiert informiert. Und dies ohne eine einzige Gegendarstellung. Das spricht für uns. Umgekehrt haben wir so manche nicht so korrekte Information der Leistungsverweigerer ins rechte Licht stellen müssen.


Die Sachlage ist kompliziert. Keine Frage. Selbst das arbeitsgerichtliche Verfahren 1. und 2. Instanz in Hamburg hat sich mit der Aufarbeitung der Sachzusammenhänge und der nicht immer fehlerlosen Darstellung seitens unserer Prozessgegner nicht an das verfassungsrechtliche „Gebot des Anspruches auf rechtliches Gehör“ gehalten.


Das Bundesarbeitsgericht hat eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der durch Vortrag, Urkunden und Zeugenangebot nachgewiesene verletzte Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör wird schlichtweg ignoriert.




Die Rechtskraft des Hamburger Urteils betrifft allerdings lediglich die Bezugsjahre 2012 und 2013. Einer erneuten Klage steht damit ab dem Bezugsjahr 2014 nichts entgegen. Bleibt abzuwarten, ob es den Beklagten noch einmal gelingt, angesichts der inzwischen nachweislichen Fakten das Arbeitsgericht noch einmal derartig hinters Licht zu führen.


Und auch stiftungsrechtlich ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ist ja immerhin möglich, dass die zuständige Behörde doch noch ihrer Aufsichtspflicht gemäß dem Hamburger Stiftungsgesetz nachkommt.


Und nicht zu vergessen: Wir sind erfahrene GewerkschafterInnen, die sich sehr wohl zu wehren wissen. Auch wenn der Weg steinig bleibt und uns die satzungsgemäße gewerkschaftliche Unterstützung vorenthalten wird.


Mit unseren vielfältigen Informationen haben wir jeweils zeitnah informiert und werden es auch weiterhin tun. Im Laufe der Zeit und angesichts der nicht immer einfach nachzuvollziehenden Sachzusammenhänge ist der Umfang unserer Tätigkeitsberichte und Berichterstattungen recht umfangreich geworden.



Wer sich noch einmal sachkundig machen möchte, wird hier fündig:

KLARTEXT 57 - Erneut keine Wertanpassung

KLARTEXT 56 - "Anpassung" 2020/2023

KLARTEXT 55 - Erneut keine rechtskonforme Anpassung

KLARTEXT 54 - ver.di-Anpassungsverweigerung als Dauerzustand

KLARTEXT 53 - Der neu zu wählende Bundestag bleibt gefordert

KLARTEXT 52 - Mißbräuchliche Anpassungsverweigerung unterbinden

KLARTEXT 51 - Halbwahrheiten sollen hinters Licht führen

KLARTEXT 50 - Same procedure as every year!

KLARTEXT 49 - Faktencheck II: Märchenhafte Gleichstellung

KLARTEXT 48 - Faktencheck

KLARTEXT 47 - Wie aus Betriebsräten Sitzungsräte wurden

KLARTEXT 46 - Organversagen bei der Stiftung

KLARTEXT 45 - ver.di-Haushaltssanierung auf unsere Kosten

KLARTEXT 44 - Kosteneinsparung zu Lasten des Stiftungsvermögens

KLARTEXT 43 - Bericht über das 5. Jahrestreffen unserer Selbsthilfeinitiative

KLARTEXT 42 - § 16 (1) Betriebsrentengesetz neu regeln!

KLARTEXT 41 - Millionenverluste für die betriebliche Altersversorgung

KLARTEXT 40 - Faktencheck

KLARTEXT 39 - Was spricht gegen korrekte Fakten?

KLARTEXT 38 - Können wir uns wirklich auf unsere Betriebsrente verlassen?

KLARTEXT 37 - Und weiter geht's: Hingucken und einmischen!

KLARTEXT 36 - Abgeordnete des Bundestages sagen Unterstützung zu

KLARTEXT 35 - Werterhalt der Betriebsrenten: Nicht für ehemalige ver.di-Hauptamtliche?

KLARTEXT 34 - Klärung zur Wertanpassung in Sicht?

KLARTEXT 33 - Nie wieder Wertanpassung?

KLARTEXT 32 - ver.di verweigert ihren Rentnern 20,6 Mio. €

KLARTEXT 31 - Notwendige Richtigstellung zum Newsletter Nr. 8

KLARTEXT 30 - Drastisches Beispiel für Verrat

KLARTEXT 29 - Was ist unsere betriebliche Altersversorgung eigentlich noch wert?

KLARTEXT 28 - Rückstellungsbedarf für Versorgungsverpflichtungen

KLARTEXT 27 - Soziale Schieflage bei ver.di

KLARTEXT 26 - BAG-Entscheidung stellt Werterhalt der Betriebsrenten in Frage

KLARTEXT 25 - Nur noch Kuratoriumsmitglieder des Vertrauens?

KLARTEXT 24 - Kritischer Geist unerwünscht!

KLARTEXT 23 - Umwandlung der Ruhegehaltskasse in eine Stiftung sollte Autonomie der Entscheidungsträger sichern!

KLARTEXT 22 - Jetzt entscheidet das BAG!

KLARTEXT 21 - Hamburger Landesarbeitsgericht weist Berufung zurück

KLARTEXT 20 - Aus Berlin nichts Neues

KLARTEXT 19 - Widerspruch unumgänglich

KLARTEXT 18 - Offener Brief an Roland Issen

KLARTEXT 17 - Hamburger Arbeitsgericht läßt uns weiter im Regen stehen

KLARTEXT 16 - Ruheständler zahlen die Zeche

KLARTEXT 15 - Fakten werden vor Gericht ausgeblendet

KLARTEXT 14 - Hamburger Arbeitsgericht bleibt seiner Linie treu

KLARTEXT 13 - Achtung Soziale Schieflage bei ver.di

KLARTEXT 12 - Volle Kasse - leeres Geschwätz

KLARTEXT 11 - Abweisung in der I. Instanz

KLARTEXT 10 - Richtig oder Falsch

KLARTEXT 9 - Nebelkerzen vor dem Hamburger Arbeitsgericht

KLARTEXT 8 - Die gute Nachricht für 2014

KLARTEXT 7 - Fakten-Check

KLARTEXT 6 - Nachgehakt

KLARTEXT 5 - Zwischenbericht

KLARTEXT 4 - Vertrauenstatbestand

KLARTEXT 3 - Auszug aus den ver.di-Personalberichten 2008 bis 2011

KLARTEXT 2 - Braucht der ver.di-Haushalt unseren Finanzierungsbeitrag

KLARTEXT 1 - Unsere Stellungnahme zum Newsletter der RGK


Ergänzende Infos:

• Musterwiderspruch 2023

• Musterwiderspruch 2023 Kurzfassung

• Weihnachtsgruß 2022

• Oktober 2022: Weiter in alter Frische und ungebremstem Elan!

• Weihnachtsgruß 2019

• GKV-Doppelverbeitragung aus Betriebsrenten weiter umstritten

• Erneute Anpassungsverweigerung in 2019

• Muster-Widersprüche 2019 gegen die Anpassungsverweigerung

• Weihnachtsgruß 2018

• Arbeitgebermißbrauch erneut arbeitsgerichtlich gebilligt

• Muster-Widerspruchsschreiben 2018 an den ver.di-Bundesvorstand

• Muster-Widerspruch gegen die verweigerte Anpassung im Jahr 2018

• Forderung gegen Mißbrauch § 16 (1) BetrAVG bleibt

• Schreiben an den Generalsekretär der FDP NRW, Johannes Vogel, vom 05.09.2017

• Erneutes Gespräch zwischen Dr. Norbert Röttgen und Peter Stumph am 08.07.2017

• Widerspruch gegen die Anpassungsverweigerung 2017

• Vorschlag vom 30.03.2016 zur Ergänzung § 16 BetrAVG an Bundestagsfraktionen

• Der Gesetzgeber bleibt gefordert

• Schreiben 26.01.2017 an Frank Bsirske wegen BK-Antrag (T) I 014 (Betriebsrentenanpassung)

• Zinseszinsrechnung aus 14 Mio. Euro entnommenen DAG-Ruhegehaltsvermögen

• Anmerkungen vom 16. September 2016 von Peter Stumph zum Schriftwechsel zwischen Katja Dörner und Andrea Nahles

• Schriftwechsel Juni und Juli 2016 zwischen MdB Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) und BMAS Andrea Nahles

• Gedanken zum RGK-Newsletter Nr. 10 / August 2016

• Brief an unsere Arbeitnehmervertreter im Vorstand der RGK

• Unser Vorschlag zur Ergänzung § 16 BetrAVG

• Weitere Klagewelle: Arbeitsgericht Hamburg erneut zum Betriebsrentenrecht gefordert

• Widerspruch gegen Anpassungsverweigerung 2016

• Gespräch mit MdB Peter Weiß und Dr. Norbert Röttgen

• Der Gewerkschaftsrat ist gefordert

• Schreiben Selbsthilfeinitiative vom 2. September 2015 an Staatsrat Dr. Krupp, Senatskanzlei Hamburg

• Offener Brief vom 01. Juli 2015

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juni 2023

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Oktober 2022

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Mai 2019

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juni 2018

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juni 2017

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juni 2016

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juni 2015

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juli 2014

• Wochenendtagung der Selbsthilfeinitiative im Juli 2013

• Briefmarke Peter Stumph

• Wertverlust Betriebsrente

• Reinhard Drönner spricht vielen von uns aus der Seele

• Strafanzeige gegen Nötigung

• ver.di-Rechtschutz für Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG gewährt

• Stiftungsaufsicht stellt erneute Sachprüfung in Aussicht

• Basisinfo Betriebsrente: Warum wir uns gegen die Auszehrung der Betriebsrente wehren


Presse

Bonner Generalanzeiger vom 29.07.2016

Leserbrief an den Bonner Generalanzeiger


Archiv

• ArbG Bonn - 3 AZR 2518/17 -, siehe vorhergehende Schriftsätze

• Schreiben 3.10.2018 an BMAS Hubertus Heil und Antwort 31.10.2018

• Schriftsatz Peter Stumph vom 30. Oktober 2018

• Antrag Stumph vom 1.7.2018 zur Anberaumung eines Termins zur streitigen Verhandlung

• Schriftsatz Stumph vom 19.4.2018 an das Arbeitsgericht Bonn

• Stumph-Erwiderung 31.3.2018 auf RGK-Vorbringen 16.2.2018

• Klage Peter Stumph gegen RGK und ver.di Dezember 2017

• Drei Schreiben Peter Stumph an stv. SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz wegen Stiftungsaufsicht

• Stellungnahme Günter Marx vom 20.07.2016 zu ÖTV/ver.di-Anpassungsentscheidungen

• Schreiben vom 9.12.2016 an BMAS Andrea Nahles

• Antwortschreiben 21.10.2015 von BMAS Andrea Nahles

• Schreiben 29.09.2015 an BMAS Andrea Nahles

• Auszug RGK-Vorstandsprotokoll 02.09.2014 zur RGK-Auszehrung durch ver.di

• Antwortschreiben Justizbehörde vom 20. August 2015

• Schreiben Selbsthilfeinitiative vom 8. August 2015 an Staatsrat Dr. Krupp, Senatskanzlei HH

• Anmerkungen und erste Schlußfolgerungen zum BAG-Beschluß 13.01.15

• Beschluss BAG vom 13.01.2015

• Ergänzung BAG-Nichtzulassungsbeschwerde Peter Stumph

• BAG-Nichtzulassungsbeschwerde Peter Stumph

• LAG-Urteil Hamburg vom 23.7.2014

• BAG: Betriebsrentenanpassung – Prüfungszeitraum

• Vereinbarung DAG / RGK e.V. zur Treuhandverwaltung des Überdotierungsvermögens

• Zur Entwicklung des ver.di-Vermögens (Quelle:www.dervgb.de/medien/)

• DAG-Anstellungsbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung

• Information zur Ruhegehaltskasse (Issen/Tesch, 2004)

• Kriterien für die Umwandlung der Ruhegehaltskasse - DAG-Finanzzusage vom 01.02.2000

• Leistungsrichtlinien RGK nach ´75

• Leistungsrichtlinien RGK vor ´75

• Mitbestimmung Altersversorgung DAG

• Musterprozeßvereinbarung zum laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren

• DAG-Info zur Rechtsformänderung der RGK

• Satzung RGK e.V. 1985

• Stiftungssatzung RGK

• Stiftungsaufsicht - Stellungnahme 04-06-2012

• Stiftungsaufsicht - Bewertung 23-08-2004

• Stiftungsgeschäft

• Stiftungsgesetz Hamburg

• Stiftungsrecht BGB

• § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)

• Zu niedrige Anpassung der Betriebsrente rechtzeitig rügen!


Ratgeber Rente

Spätehenklausel unwirksam

Was tun, wenn die Rente naht?

Keine Alternative zum Widerspruch

Muster-Antrag an ver.di zur Zahlung des 4%-Beitrages